Unser Angebot versteht sich freibleibend bis zum Festabschluss und basiert auf den aktuell gültigen Frachten, Tarifen und Umrechnungskursen, sowie den Übernahme- und Konnossements – Bedingungen der am Transport beteiligten Unternehmen, bei freier Wahl der Unternehmen durch uns.
Vorbehaltlich der Verfügbarkeit und Akzeptanz von Equipment und Laderaum.
Zahlungsmodalitäten – Frachtkosten: gemäß ADSp. (2003) sofort bei Erhalt der Rechnung, wenn nicht anders vereinbart.
Zahlungsmodalitäten – Fiskalabgaben (verauslagte Zölle und Eust.): sofort bei Erhalt der Rechnung, wenn nicht anders vereinbart.
Treibstoffzuschlag/emergency fuel surcharge: gemäß aktuellem Zuschlag bei Abholung/Zustellung (Veröffentlichung).
Zustimmung für elektronische Rechnung / e.invoice und Dokumente. Ansonsten erheben wir eine Servicegebühr i.H.v. 12,50 EUR/Vorgang.
Handelsübliche Waren, ohne Einfuhr-/Ausfuhrbeschränkungen, Embargo und Sanktionen oder andere gesetzliche Handelsbeschränkungen (z. Bsp. Lieferketten Gesetz, Anti-Terror usw.),
Gefahrgut, Oversize, Temperatur geführt, Tiere auf Anfrage. Radioactive verboten.
SLVS / RVK / TRG Prämie: gem. Prämientabelle.
Eine Warentransportversicherung ist nicht inbegriffen, gerne bieten wir diese auf Anfrage an und es Bedarf der ausdrücklichen Beauftragung der Eindeckung.
Luftfrachtvolumen Verhältnis von 1:6 oder 1 m3 = 167 kg, stapelbare Fracht.
Frachtvolumenverhältnis von 1 cbm = 1.000 kg (Volumenverhältnis 1:1).
Bahnfracht Volumen Verhältnis von 1 cbm = 500 kg (Volumenverhältnis 1:2).
Landverkehr national/international, LKW, 1 cbm = 333,00 kg / 1 Lademeter (LDM) = 1500,00 kg / 1 EUR Palette = 0,4 Lademeter (LDM).
Gewichts-/ Volumenverhältnis, Abrechnung, frachtpflichtiges Gewicht.
Seefracht (FCL): freie Be- und Entladezeit je Containertyp/Anzahl: 2 Stunden, je angefangene 30 min 70 EUR.
B/L Einreichung bei Fremdverschiffung: 37,50 EUR / BL.
FCL-Demurrage nach Schiffsankunft bzw. Anliefertag am Terminal: 3 Tage frei, danach gem. Auslage.
FCL-Lagergeld nach Schiffsankunft bzw. Anliefertag am Terminal: 3 Tage frei, danach gem. Auslage.
FCL-Detention nach Schiffsankunft bzw. Leercontainer Abnahme: gem. Vorgabe der Reederei
LCL-Lagergeld nach Schiffsankunft bzw. Anliefertag am Terminal: 3 Tage frei, danach gem. Auslage
Der Auftraggeber hat alle notwendigen Dokumente vollständig und fristgerecht zur Verfügung zu stellen. Sollte dies nicht der Fall sein, werden ggf. Folge- und Zusatzkosten in Rechnung gestellt.
Alle nicht angebotenen Dienstleistungen sind nicht Bestandteil des Angebotes und werden ggf. in Rechnung gestellt.
Weitere Sonder-/Dienstleistungskosten: pick up-/ drop off Gebühren, pick up-/ drop off Gebühren bei Fremdverschiffung v.a.t.o.s., Saison Zuschlag (PSS),
Treibstoff Zuschlag (BAF, Dieselzuschlag, etc.), Sonstiger Sicherheitszuschlag, Kriegsrisiko, Lagergeld, Wartezeiten, VGM=shipper term,
Zollbeschaukosten, Zoll Röntgenanlage (CPA), Dunkelalarm/weitere Sicherheitskontrollen, Extrakosten durch Anordnung u.a. staatliche Eingriffe wie
Gesundheitsvorsorge (z.Bsp. Pandemien), andere öffentlichen Ausgaben, Streik-/Ausstand, Beschau, Porti-/Papiere, Tatbestandsaufnahme, Aus-/Umpack-/Öffnungs-/Beseitigungs-/Entsorgungskosten, Maut, Zession, Kurierkosten, Sonder-/Ladebordwand Fahrten, Stapler-/ Schwerlastumschlag, Wochenend-/ Feiertagszuschläge, Niedrig-/Hochwasser, Gefahrgutzuschlag und andere nicht durch eCommerce Logistics (und Partner) verursachte und zu verantwortende Kosten sind in unserem Angebot nicht inkludiert und werden ggf. „v.a.t.o.s.“ = valid at time of shipment oder gemäß Auslage berechnet.
Eine Inanspruchnahme unserer Dienstleistungen gilt als Bestätigung obigen Angebotes.
Unser Angebot ist elektronisch erstellt und ohne Unterschrift gültig.
Haftungen für Verspätungen sind ausgeschlossen, soweit die Ursache nicht vorsätzlich oder leichtfertig und im Bewusstsein, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde, durch eCommerce Logistics oder des von eCommerce Logistics eingesetzten Erfüllungsgehilfen verursacht wurde. Darüber hinaus ist der Verspätungsschaden auf den üblicherweise zu erwartenden Schaden sowie auf höchstens der dreifachen Fracht begrenzt.
Zuschläge werden je Verkehrsträger in deren erbrachten Leistungszeitraum und Gültigkeit berechnet (z. Bsp. Maut).
eCommerce Logistics tritt gegenüber dem Zoll ausschließlich als direkter Vertreter auf.
AGBs:
Wir arbeiten ausschließlich auf der Grundlage der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen 2003 (ADSp 2003). Diese beschränken in Ziffer 23 ADSp die gesetzliche Haftung für Güterschäden nach § 431 HGB für Schäden im speditionellen Gewahrsam auf 5,00 Euro/kg; bei multimodalen Transporten unter Einschluss einer Beförderung auf 2 SZR (Sonderziehungsrechte) per kg sowie ferner je Schadenfall bzw. -ereignis auf 1 Mio. bzw. 2 Mio. Euro oder 2 SZR/kg, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Ergänzend wird vereinbart, dass Ziffer 27 ADSp weder die Haftung des Spediteurs noch die Zurechnung des Verschuldens von Leuten oder sonstigen Dritten abweichend von gesetzlichen Vorschriften wie § 507 HGB, Art. 25 MÜ, Art. 36 CIM, Art. 20, 21 CMNI zu Gunsten des Auftraggebers erweitert, der Spediteur als Verfrachter in den in § 512 Abs. 2 Nr. 1 HGB aufgeführten Fällen des nautischen Verschuldens oder Feuer an Bord nur für eigenes Verschulden haftet und der Spediteur als Frachtführer im Sinne der CMNI unter den in Art. 25 Abs. 2 CMNI genannten Voraussetzungen nicht für nautisches Verschulden, Feuer an Bord oder Mängel des Schiffes haftet.
Ecommerce.de Logistics GmbH
Rosenstraße 16
10178 Berlin
Deutschland